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21.05.2009

Autofahren mit Diabetes

"So wie die meisten Jugendlichen habe ich meinen 18. Geburtstag vor allem wegen des Führerscheins herbeigesehnt. Aus dem Internet und aus der Diabetes-Beratung wusste ich, dass die Führerschein-Antragsformulare - je nach Kreisverwaltung - in den Fragen nach chronischen Erkrankungen unterschiedlich sind.

Als ich etwa zur Hälfte meiner Fahrstunden den Führerscheinantrag in die Hand bekam, stand bei den anzukreuzenden Fragen über chronische Erkrankungen u.a. auch die Zuckerkrankheit. Das habe ich wahrheitsgemäß angekreuzt. Das Risiko, bei einem Verkehrsunfall wegen unwahrer Angaben zum Führerschein gerichtlich belangt zu werden und den Versicherungsschutz zu verlieren, wollte ich nicht eingehen.

Nach drei Wochen wurde ich (im Rahmen der Eignungsprüfung nach §11 etc. und den Gutachterleitlinien zur Kraftfahrereignung) von der Kreisverwaltung aufgefordert, ein fachärztliches Gutachten durch einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen. Ein Gutachten von der Diabetes Ambulanz, in der ich seit meiner Diabeteserkrankung im 3. Lebensjahr betreut wurde, war nicht ausreichend. Bei meinem Gespräch mit einem "verkehrsmedizinisch qualifizierten Diabetologen", der mich ja bis dahin gar nicht kannte, war das Schreiben, das ich von der Diabetesambulanz bekommen hatte, hilfreich und konnte in das Gutachten einfließen.

Nach diesem verkehrsmedizinischen Gutachten, in das auch die Untersuchungsbefunde des Augenarztes eingeflossen sind, habe ich die Voraussetzungen, Fahrzeuge der Gruppe 1 (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) zu führen. Keine Eignung besteht, zum Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, und es besteht keine Eignung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E). Alle 2 Jahre ist eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung erforderlich mit einem neuen Gutachten für die Kreisverwaltung.

Wegen der Verzögerung, die durch die Erstellung des Gutachtens entstanden war, konnte ich die Führerscheinprüfung erst einen Monat nach meinem 18. Geburtstag ablegen. In eineinhalb Jahren Fahrpraxis hatte ich im Straßenverkehr bisher keine Probleme. Vor jeder Fahrt kontrolliere ich meinen Blutzucker, um durch eventuell unbemerkte Hypos weder mich noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Ist man in einen Unfall verwickelt und war dabei nachweislich unterzuckert, wird der Führerschein eingezogen - und das für immer. Dem gegenüber besteht bei einem Unfall, wo Alkohol im Spiel war, noch die Möglichkeit, den Führerschein irgendwann noch einmal zurück zu bekommen.

Wenn man diese Regeln kennt und sich entsprechend verhält, macht auch das Autofahren für Diabetiker viel Spaß."

Henri, 19 Jahre


Ergänzend ein Artikel aus der Rhein-Zeitung vom 9.12.2009:

Unfall wegen Diabetes kann Führerschein kosten
RHEINLAND- PFALZ. Wer wegen diabetesbedingter Unterzuckerung Verkehrsunfälle verursacht, dem kann der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung einer Führerscheinbehörde, die einem zuckerkranken Mann den Führerschein entzogen hatte. Er hatte wegen Unterzuckerung bereits mehrfach Unfälle verursacht. Im vorliegenden Fall hatte der Diabetiker wegen eines abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Der Wagen geriet ins Schleudern, kollidierte mit der Mittelleitplanke und blieb quer zur Fahrbahn stehen.



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